Das Mittel der Betriebsuntersagung oder Kündigung von Versorgungsverträgen seitens der Pflegekassen bei erheblichen Pflegemängeln verkommt langsam zu einem zahnlosen Tiger. Ist der Betrieb untersagt? Kein Problem, dann gründen wir schnell einen neuen Betreiber (rechtlich selbstständig, aber vom gleichen Personenkreis kontrolliert wie der alte Betreiber) und schon haben wir einen Anspruch auf einen Versorgungsvertrag und alles wird gut. War letztes Jahr im Fall Mainz Finthen zu erleben (Casa Reha) und jetzt soll das Pflegeheim von Pro Seniore in Ulm auf einmal als rechtlich selbständige Einheit geführt werden. Natürlich ist der Gesellschafter nach wie vor die Pro Seniore Gruppe. Die dafür verantwortlich war, dass erhebliche Pflegemängel entstanden worden sind – so gravierend, dass die Kassen den vollen Pflegesatz nicht bezahlt haben. Jetzt gründet man halt den Betrieb aus, bekommt neue Verträge, propagiert mehr Selbstständigkeit (fragt man sich natürlich wie früher die Häuser geführt wurden). Ergebnis der neu gefundenen Selbstständigkeit: Es sind beispielweise jetzt auch Tiere erlaubt – das ist kein Scherz.
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